Steigende Pflegekosten fordern Reformen für finanzielle Entlastung
Die drängende Problematik steigender Pflegekosten belastet zunehmend Pflegebedürftige und ihre Familien, währenddessen hunderte Pflegedienste die Insolvenz beantragen mussten. Die faire Bezahlung für Pflegepersonal durch die Tarifpflicht war wichtig, jedoch fehlen bisher politische Lösungen zur finanziellen Entlastung der Pflegedienste und der Betroffenen. „Heute besteht die Gefahr, dass Pflegebedürftige unzureichend versorgt sind oder in die Armut abrutschen.“ So Grit Pape von der Nora Pflegegemeinschaft GmbH.
Wenn das Leben zu Hause nicht mehr machbar ist, bietet betreutes Wohnen eine oft übersehene Alternative. Im Gegensatz zu Pflegeheimen mit festen Tagessätzen erlaubt betreutes Wohnen die individuelle Auswahl von Leistungen. Ein gewisser Leistungsumfang ist hier fix, um eine ständige Verfügbarkeit von Pflegepersonal sicherzustellen. Dennoch behalten Pflegebedürftige die Freiheit, einzelne Leistungen nach ihren Bedürfnissen in Ihren eigenen Wänden zu wählen.
Die Nora Pflegegemeinschaft GmbH und Geschwister Pape GmbH fordert deshalb eine grundlegende Reform der Pflegefinanzierung. Die aktuelle Pflegeversicherung, die im Jahr 1996 eingeführt wurde, erfüllt die Anforderungen des demografischen Wandels nicht mehr. Sie ähnelt einer Teilkaskoversicherung, die nur einen Bruchteil der tatsächlichen Kosten deckt. Eine verstärkte Übernahme von Pflegekosten durch den Staat ist zwingend notwendig. Nur so könne verhindert werden, dass Pflegebedürftige in die Armut abrutschen. Es dürfe nicht sein, dass die ältere Generation, die zum Wohlstand des Landes beigetragen hat, nun finanziell vernachlässigt wird.
"Es kann nicht sein, dass die Kosten für einen klassischen Pflegeplatz höher sind als bspw. die Miete eines Apartments in unserer neuen 'Flakowsi-Residenz', die über ein großzügigen Wellness- und Sportbereich, erstklassige Innenstadtlage und vielfältige Inklusivleistungen verfügt", betonte Robert Pape, von der Geschwister Pape GmbH.
Um die finanzielle Belastung für Pflegebedürftige zu mildern, steht die Möglichkeit der Hilfe zur Pflege nach dem SGB XII zur Verfügung. Dies greift dann, wenn Pflegebedürftige oder ihre Angehörigen nicht in der Lage sind, die Pflegekosten selbst zu tragen. Hierbei werden einzelne Leistungen der Pflegeversicherung übernommen. In Brandenburg ist das Sozialamt die zuständige Anlaufstelle für die Beantragung von Hilfe zur Pflege. Es gibt klare Voraussetzungen für die Antragstellung. Darunter das Vorhandensein eines Pflegegrades und unzureichende finanzielle Mittel. Antragsteller müssen ihr Einkommen und Vermögen offenlegen und entsprechende Nachweise vorlegen. Die Stadt hilft gerne und ist eine gute Unterstützung in der Not.
Im Herbst wird das neue Servicecenter von Nora Pflegegemeinschaft GmbH und Geschwister Pape GmbH eröffnet. Hier bieten die Unternehmen nicht nur Beratung zu ihren betreuten Wohnhäusern, Wohngemeinschaften, Tagespflegen, Kurzzeitpflegen, Pflegepensionen und mobilen ambulanten Pflegediensten an, sondern unterstützen auch bei Fragen und bei der Beantragung von Pflegegraden und Sozialhilfeanträgen.

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Der Europäische Sozialfonds (ESF) ist Europas wichtigstes Instrument zur Förderung der Beschäftigung. Er fördert die Chancengleichheit auf dem Arbeitsmarkt, unterstützt die Menschen beim Zugang zu besseren Arbeitsplätzen und bei der beruflichen Bildung und Qualifizierung.

Der Europäische Fonds für regionale Entwicklung ist Europas wichtigstes Instrument zur Förderung der Beschäftigung. Er fördert die Chancengleichheit auf dem Arbeitsmarkt, unterstützt die Menschen beim Zugang zu besseren Arbeitsplätzen und bei der beruflichen Bildung und Qualifizierung.

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